Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Auf einen Blick
Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer 2004 beauftragt, das Zentrale Vorsorgeregister zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft stellt sicher, dass das Zentrale Vorsorgeregister auf Dauer besteht und nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist.
Mehr erfahrenDas Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.
Mehr erfahrenIm Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht.
Mehr erfahrenDie Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte.
Mehr erfahrenDas Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs.
Mehr erfahrenWas ist das Zentrale Vorsorgeregister?
ErklärfilmPrivatpersonen
Als Privatperson selbst registrierenJedermann kann seine Vorsorgeangelegenheiten schnell, einfach und kostengünstig im Zentralen Vorsorgeregister innerhalb von 5 Minuten registrieren.
Mehr erfahrenNotare und Rechtsanwälte
Profitieren Sie von den Vorteilen des Zentralen VorsorgeregistersDas Zentrale Vorsorgeregister fördert die enge Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.
Hier erhalten Notare und Rechtsanwälte weiterführende Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Zentralen Vorsorgeregister.
Mehr erfahrenBetreuungsgerichte
Nutzen Sie die Onlineabfrage des Zentralen VorsorgeregistersAlle Betreuungsgerichte können den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters abfragen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für Betreuungsgerichte.
Mehr erfahrenÄrzte
Nehmen Sie als Arzt Einsicht in das Zentrale VorsorgeregisterSeit dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für behandelnde Ärzte.
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